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Alle im Betrieb getroffenen Sicherheitsmassnahmen und Anordnungen sind schriftlich zu dokumentieren (z.B. Instruktionen, Gefährdungsermittlung mit Checklisten, Massnahmenplanung und deren Erledigung). Im Schadenfall können diese Dokumentationen von grossem Nutzen sein.

Informationsmaterial zum Thema Arbeitssicherheit wird von verschiedenen Quellen zur Verfügung gestellt - bitte beachten Sie deshalb auch die Info-Boxen in der rechten Spalte auf dieser Website.